Allgemeine Geschäftsbedingungen KlarAssistent
Version 1.0 vom 26. September 2026
1. Geltung und Vertragspartner
1.1 Diese AGB regeln die Nutzung des KI-Telefonassistenten KlarAssistent („Dienst") zwischen KlarAuftritt Baule, Einzelunternehmen, Auhofstrasse 7, 8051 Zürich („Anbieter") und dem Kunden. Der Dienst richtet sich ausschliesslich an Unternehmen und Selbständige (B2B).
1.2 Der Vertrag kommt durch beidseitige Unterzeichnung des Vertragsdokuments zustande. Die AGB in der dort genannten Version und die Auftragsbearbeitungsvereinbarung (Anhang) sind Bestandteil des Vertrags. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht.
2. Leistung
2.1 Der Dienst nimmt Anrufe entgegen, die der Kunde an die zugewiesene Nummer weiterleitet, führt ein Gespräch mit dem Anrufer, erfasst Anliegen und Kontaktdaten und übermittelt dem Kunden eine strukturierte Zusammenfassung per E-Mail oder SMS.
2.2 Der Dienst gibt keine fachlichen, rechtlichen oder medizinischen Auskünfte, nennt keine Preise, sagt keine Termine oder Einsatzzeiten zu und trifft keine Entscheidungen für den Kunden. Er nimmt Terminwünsche entgegen; eine Terminbuchung im Kalender des Kunden ist nur bei entsprechender Zusatzvereinbarung enthalten.
2.3 Pikett-Modul. Ist das Pikett-Modul vereinbart, stuft der Dienst Anrufe nach den mit dem Kunden festgelegten Kriterien als Notfall oder Nicht-Notfall ein und benachrichtigt bei Notfall die vom Kunden hinterlegte Bereitschaftsnummer. Die Einstufung ist eine automatisierte Vorsortierung anhand der Angaben des Anrufers; die Entscheidung über den Einsatz trifft immer der Kunde.
2.4 Der Anbieter darf Technik, Stimme, Sprachmodell und Unterauftragnehmer ändern, solange die Leistung gleichwertig bleibt.
3. Pakete, Kontingente, Fair Use
3.1 Die Pakete, Preise und das monatliche Gesprächskontingent ergeben sich aus dem Vertrag (Stand bei Vertragsschluss: Starter 100, Professional 200, Enterprise 400 Gespräche pro Monat).
3.2 Nicht genutzte Gespräche verfallen am Monatsende. Gespräche über das Kontingent hinaus werden mit CHF 2.00 je Gespräch verrechnet. Der Dienst wird bei Erreichen des Kontingents nicht abgeschaltet.
3.3 Fair Use. Das Kontingent geht von durchschnittlich 8 Minuten je Gespräch aus (Starter 250, Professional 500, Enterprise 1'000 Minuten pro Monat). Wird die Minutenmenge in zwei aufeinanderfolgenden Monaten um mehr als 25 % überschritten, kann der Anbieter den Wechsel in das nächsthöhere Paket verlangen oder die Mehrminuten zum Satz von CHF 0.25 je Minute verrechnen; er kündigt dies vorher schriftlich an.
3.4 Pikett-Modul nachbuchen. Wird das Pikett-Modul nach dem Start hinzugefügt, fällt eine einmalige Einrichtungspauschale von CHF 290 an; der Monatspreis erhöht sich ab dem Folgemonat gemäss Preisliste.
4. Preise und Zahlung
4.1 Die Einrichtungspauschale ist bei Vertragsschluss fällig. Monatsgebühren sind monatlich im Voraus, Jahresgebühren jährlich im Voraus fällig. Zahlungsfrist 20 Tage ab Rechnungsdatum. Alle Preise in CHF. Der Anbieter ist nicht mehrwertsteuerpflichtig; auf den Preisen wird keine Mehrwertsteuer erhoben.
4.2 Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter den Dienst nach schriftlicher Mahnung mit 10 Tagen Frist bis zum Zahlungseingang sperren. Bereits vereinbarte Gebühren bleiben geschuldet.
4.3 Preisänderungen kündigt der Anbieter 60 Tage im Voraus an. Sie gelten ab der nächsten Vertragsperiode; der Kunde kann bis dahin ordentlich kündigen.
5. Laufzeit und Kündigung
5.1 Monatsabonnement: unbefristet, beidseitig kündbar mit einer Frist von 30 Tagen auf ein Monatsende.
5.2 Jahresabonnement: Laufzeit 12 Monate. Es verlängert sich um jeweils 12 Monate, wenn es nicht 60 Tage vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
5.3 Die Einrichtungspauschale wird bei Kündigung nicht zurückerstattet. Vorausbezahlte Jahresgebühren werden bei ordentlicher Kündigung nicht anteilig erstattet.
5.4 Ausserordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten, insbesondere bei Zahlungsverzug trotz Mahnung, bei missbräuchlicher Nutzung oder wenn ein Unterauftragnehmer den Dienst dauerhaft einstellt.
5.5 Nach Vertragsende werden Konfiguration und noch vorhandene Gesprächsdaten des Kunden innert 30 Tagen gelöscht.
6. Pflichten des Kunden
6.1 Der Kunde richtet die Rufumleitung ein und hält sie aufrecht; er trägt die Kosten seines Telefonanbieters für die Umleitung.
6.2 Der Kunde liefert die Angaben für die Konfiguration (Begrüssung, Öffnungszeiten, Leistungen, Einsatzgebiet, Weiterleitungs- und Bereitschaftsnummern, Notfallkriterien) und hält sie aktuell. Für Folgen unrichtiger oder veralteter Angaben haftet der Kunde.
6.3 Beim Pikett-Modul stellt der Kunde sicher, dass die hinterlegte Bereitschaftsnummer erreichbar ist und Benachrichtigungen gelesen werden.
6.4 Der Kunde informiert seine Anrufer nicht selbst irreführend über den Dienst; der Hinweis auf den digitalen Assistenten in der Begrüssung darf nicht entfernt werden.
6.5 Der Kunde nutzt den Dienst nicht für rechtswidrige Zwecke, unerwünschte Werbeanrufe oder Angebote, die eine Fachauskunft am Telefon zwingend verlangen (z. B. medizinische Notfalltriage).
7. Verfügbarkeit und Support
7.1 Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, garantiert sie aber nicht. Der Dienst stützt sich auf Telefonie- und KI-Anbieter, deren Ausfälle der Anbieter nicht kontrolliert. Für Unterbrüche, die länger als 24 Stunden am Stück dauern und vom Anbieter oder seinen Unterauftragnehmern zu vertreten sind, wird die Monatsgebühr anteilig gutgeschrieben.
7.2 Support per E-Mail an Werktagen; Reaktion in der Regel am nächsten Werktag. Ein Bereitschaftsdienst des Anbieters ausserhalb der Bürozeiten ist nicht Teil der Leistung.
7.3 Wartungsfenster werden, wo möglich, vorher angekündigt und ausserhalb der üblichen Geschäftszeiten gelegt.
8. Haftung
8.1 Der Dienst erfasst und übermittelt Angaben von Anrufern. Er ersetzt keine menschliche Beurteilung. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass ein Anruf nicht oder unvollständig erfasst, ein Anliegen falsch eingestuft, eine Rückrufnummer falsch verstanden oder eine Benachrichtigung verspätet zugestellt wurde, sofern dies nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Absicht des Anbieters beruht.
8.2 Die Haftung des Anbieters für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist ferner die Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden und Ansprüche Dritter, soweit gesetzlich zulässig.
8.3 Soweit eine Haftung besteht, ist sie je Vertragsjahr auf die in diesem Jahr vom Kunden bezahlten Gebühren begrenzt.
8.4 Der Kunde bleibt gegenüber seinen Anrufern für die Erbringung seiner eigenen Leistung verantwortlich, insbesondere für Notfall- und Pikettdienste.
9. Datenschutz
9.1 Der Kunde ist Verantwortlicher für die Personendaten seiner Anrufer; der Anbieter bearbeitet sie als Auftragsbearbeiter. Einzelheiten regelt die Auftragsbearbeitungsvereinbarung (Anhang), die Bestandteil des Vertrags ist.
9.2 Der Anbieter setzt Unterauftragnehmer mit Sitz in den USA ein (Sprach- und KI-Verarbeitung, Telefonie). Der Kunde stimmt dem mit Vertragsschluss zu. Die aktuelle Liste steht in der Auftragsbearbeitungsvereinbarung.
9.3 Gespräche werden nicht als Audio aufgezeichnet. Transkripte werden nach 30 Tagen gelöscht. Wünscht der Kunde eine längere Aufbewahrung oder eine Audioaufzeichnung, bedarf dies einer schriftlichen Zusatzvereinbarung; die Verantwortung für die Information der Anrufer trägt dann der Kunde.
10. Geistiges Eigentum
Prompts, Gesprächslogik, Konfigurationsvorlagen und Software bleiben Eigentum des Anbieters. Der Kunde erhält ein nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Vertragsdauer. Die vom Kunden gelieferten Inhalte (Firmenname, Texte) bleiben beim Kunden.
11. Änderungen dieser AGB
Der Anbieter kann diese AGB ändern. Änderungen werden 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten, gelten sie als angenommen; bei Widerspruch kann der Anbieter auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen. Jede Version wird mit Datum aufbewahrt; für den Kunden gilt die Version, die er unterzeichnet oder angenommen hat.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts.
12.2 Gerichtsstand ist Zürich.
12.3 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag gültig; die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
12.4 Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt).